Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2017 - X ZR 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49450
BGH, 07.11.2017 - X ZR 63/15 (https://dejure.org/2017,49450)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2017 - X ZR 63/15 (https://dejure.org/2017,49450)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2017 - X ZR 63/15 (https://dejure.org/2017,49450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Streitpatent betreffend eine Anzeigevorrichtung mit einer Schnittstelle im Drehgelenk zur Anzeige von Buchinformationen; Beanspruchung von Schutz für Ausführungsformen; Geltung der Prinzipien der Neuheitsprüfung für die Beurteilung der identischen Offenbarung

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Schutz für eine Ausführungsform bei Fehlen eines bestimmten in den Ausführungsbeispielen der Anmeldung enthaltenen Merkmals - Digitales Buch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IntPatÜbkG Art. II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Streitpatent betreffend eine Anzeigevorrichtung mit einer Schnittstelle im Drehgelenk zur Anzeige von Buchinformationen; Beanspruchung von Schutz für Ausführungsformen; Geltung der Prinzipien der Neuheitsprüfung für die Beurteilung der identischen Offenbarung

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache: Schutz für eine Ausführungsform bei Fehlen eines bestimmten in den Ausführungsbeispielen der Anmeldung enthaltenen Merkmals - Digitales Buch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentfähigkeit eines "digitalen Buchs"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 168
  • GRUR 2018, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - X ZR 63/15
    Der Umstand, dass alle in einer Anmeldung geschilderten Ausführungsbeispiele ein bestimmtes Merkmal aufweisen, steht der Beanspruchung von Schutz für Ausführungsformen ohne dieses Merkmal entgegen, wenn dem Inhalt der Anmeldung zu entnehmen ist, dass die im Anspruch vorgesehenen Mittel der Lösung eines Problems dienen, das das Vorhandensein des betreffenden Merkmals voraussetzt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 31 - Kommunikationskanal).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 21 ff. - Kommunikationskanal; Beschluss vom 8. November 2016 - X ZB 1/16, GRUR 2017, 54 Rn. 44 - Ventileinrichtung).

    Erst im Verlauf des sich anschließenden Prüfungsverfahrens ist herauszuarbeiten, was unter Berücksichtigung des Standes der Technik schutzfähig ist und für welche Ansprüche der Anmelder Schutz begehrt (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 22 - Kommunikationskanal).

    Der Umstand, dass alle in einer Anmeldung geschilderten Ausführungsbeispiele ein bestimmtes Merkmal aufweisen, steht der Beanspruchung von Schutz für Ausführungsformen ohne dieses Merkmal allerdings nicht entgegen, wenn sich dem Inhalt der Anmeldung kein konkreter Bezug zwischen dem betreffenden Merkmal und den im Anspruch vorgesehenen Mitteln zur Lösung eines geschilderten technischen Problems entnehmen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 31 - Kommunikationskanal).

  • BGH, 08.11.2016 - X ZB 1/16

    Ventileinrichtung - Einspruchsbeschwerdeverfahren in Patentsachen: Prüfung neuer

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - X ZR 63/15
    Dies gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 21 ff. - Kommunikationskanal; Beschluss vom 8. November 2016 - X ZB 1/16, GRUR 2017, 54 Rn. 44 - Ventileinrichtung).
  • LG Düsseldorf, 14.01.2014 - 4a O 207/12

    Mobile Anzeigevorrichtung

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - X ZR 63/15
    Entgegen der vom Landgericht Düsseldorf im Verletzungsrechtsstreit vertretenen Auffassung (Urteil vom 14. Januar 2014 - 4a O 207/12, juris Rn. 122) kann dieses Merkmal deshalb auch bei einem Gerät verwirklicht sein, das nicht wie ein Buch gehandhabt werden kann.
  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 14/17

    Richten der Wirksamkeit der Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Priorität einer Voranmeldung in Anspruch genommen werden, wenn sich die dort anhand eines Ausführungsbeispiels oder in sonstiger Weise beschriebenen technischen Anweisungen für den Fachmann als Ausgestaltung der in der Nachanmeldung umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellen und diese Lehre in der in der Nachanmeldung offenbarten Allgemeinheit bereits der Voranmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnommen werden kann (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 23 = GRUR 2014, 542 Rn. 24 - Kommunikationskanal; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, GRUR 2015, 573 Rn. 29 - Wundbehandlungsvorrichtung; Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 Rn. 30 - Digitales Buch).
  • BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Die Antragsgegnerin ist der Auffassung, dass der angefochtene Beschluss mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung "Digitales Buch" (Urteil vom 7. November 2017, X ZR 63/15), fehlerhaft.

    Im Übrigen ist maßgeblich, ob der zuständige Fachmann die im vorliegenden Schutzanspruch 1 nach Hauptantrag beschriebene technische Lehre den Unterlagen der Stammanmeldung unmittelbar und eindeutig entnehmen kann, wobei auch Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zulässig sind, etwa dann, wenn von mehreren Merkmalen, die nicht nur zusammengenommen, sondern auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder einzelne beansprucht werden (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 30 - Digitales Buch).

    Dies folgt jedoch nicht schon daraus, dass in Patentanspruch 1 der Stammanmeldung ausdrücklich und ausschließlich eine hydraulische Kurbel beansprucht wird (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 32 - Digitales Buch).

    Dann aber ist dieses Merkmal auch als erfindungswesentlich zu erachten (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 35 - Digitales Buch).

    Einzelne, in der Stammanmeldung angeführte Vorteile, die auch mit einer anderweitigen Ausgestaltung - hier: elektrischer oder wasserturbinenbasierter Antrieb der Kurbel - verwirklicht werden können, führen gerade nicht zu einer anderen Sichtweise (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 41 - Digitales Buch).

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    Der Umstand, dass alle in einer Anmeldung geschilderten Ausführungsbeispiele ein bestimmtes Merkmal aufweisen, steht der Beanspruchung von Schutz für Ausführungsformen ohne dieses Merkmal allerdings nicht entgegen, wenn sich dem Inhalt der Anmeldung kein konkreter Bezug zwischen dem betreffenden Merkmal und den im Anspruch vorgesehenen Mitteln zur Lösung eines geschilderten technischen Problems entnehmen lässt (BGH, Urt. v. 07.11.2017, X ZR 63/15, GRUR 2018, 175, 177 Rn. 35 - Digitales Buch).

    Denn erst im Verlauf des sich anschließenden Prüfungsverfahrens ist herauszuarbeiten, was unter Berücksichtigung des Standes der Technik schutzfähig ist und für welche Ansprüche der Anmelder Schutz begehrt (BGH, Urt. v. 07.11.2017, X ZR 63/15, GRUR 2018, 175, 177 Rn. 33 - Digitales Buch).

  • BPatG, 31.01.2024 - 8 Ni 25/23
    Danach ist erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (vgl. etwa BGH GRUR 2018, 175 bis 178, Rn 35 - Digitales Buch).

    Dies gilt vor allem dann, wenn sich dem Inhalt der Anmeldung kein konkreter Bezug zwischen dem betreffenden Merkmal und den im Anspruch vorgesehenen Mitteln zur Lösung eines geschilderten technischen Problems entnehmen lässt (vgl. BGH GRUR 2018, 175-178, Rn 35 - Digitales Buch).

  • BGH, 28.06.2022 - X ZR 67/20

    Patentnichtigkeitsverfahren: Umfang der Offenbarung bei einer Patentanmeldung

    Der Beanspruchung von Schutz ohne ein bestimmtes Merkmal kann insbesondere entgegenstehen, dass alle in einer Anmeldung geschilderten Ausführungsbeispiele ein bestimmtes Merkmal oder eine bestimmte Kombination von Merkmalen aufweisen und dem Inhalt der Anmeldung zu entnehmen ist, dass die im Anspruch vorgesehenen Mittel der Lösung eines Problems dienen, das das Vorhandensein des betreffenden Merkmals oder der betreffenden Merkmalskombination voraussetzt (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 Rn. 35 - Digitales Buch; Urteil vom 8. Februar 2022 - X ZR 22/20, Rn. 31).
  • BGH, 17.01.2023 - X ZR 112/20

    Klagepatent betreffend ein digitales Buch mit einer Schnittstelle im Drehgelenk

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat zurückgewiesen (Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 - Digitales Buch).

    Aus der in der Beschreibung angegebenen Zielsetzung, die erfindungsgemäße Vorrichtung solle dem Benutzer die Möglichkeit zur einfachen Handhabung bieten, ergibt sich aber, dass als digitales Buch nur Geräte anzusehen sind, die sowohl aufgrund ihrer Abmessungen und ihres Gewichts als auch aufgrund der Funktion und Anordnung ihrer Bedienelemente in vergleichbarer Weise zur Hand genommen werden können wie ein herkömmliches, nicht allzu voluminöses und schweres Buch (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 Rn. 12 - Digitales Buch).

  • BGH, 13.02.2020 - X ZR 6/18

    Bausatz - Patentnichtigkeitsverfahren: Folgen der Aufhebung des

    Dies gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 21 ff. - Kommunikationskanal; Beschluss vom 8. November 2016 - X ZB 1/16, GRUR 2017, 54 Rn. 44 - Ventileinrichtung; Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 Rn. 30 - Digitales Buch).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
    Die hiergegen eingelegte Berufung der Nichtigkeitsbeklagten wies der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 63/15) mit Urteil vom 07.11.2017 zurück (Anlage BK8, "BGHU").
  • BGH, 11.01.2022 - X ZR 4/20

    Nichtigkeit eines europäischen Patents: Erreichung der mit einer Zweckangabe

    Der Umstand, dass alle in einer Anmeldung geschilderten Ausführungsbeispiele ein bestimmtes Merkmal aufweisen, steht der Beanspruchung von Schutz für Ausführungsformen ohne dieses Merkmal nicht entgegen, wenn sich dem Inhalt der Anmeldung kein konkreter Bezug zwischen dem betreffenden Merkmal und den im Anspruch vorgesehenen Mitteln zur Lösung eines geschilderten technischen Problems entnehmen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 Rn. 35 - Digitales Buch).
  • BGH, 28.02.2023 - X ZR 23/21

    Skalierfaktor

    Dies gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 9. April 2013 - X ZR 130/11, GRUR 2013, 809 Rn. 11 - Verschlüsselungsverfahren; Urteil vom 7. November 2017 - X ZR 63/15, GRUR 2018, 175 Rn. 30 - Digitales Buch jeweils mwN).
  • BGH, 31.07.2018 - X ZR 108/16

    Patentfähigkeit einer Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen; Beruhen auf einer

  • BGH, 15.02.2018 - X ZR 35/16

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Scharnier für eine Tür oder

  • BGH, 08.02.2022 - X ZR 22/20

    Streitpatent betreffend ein Verfahren zur Diagnose einer bakteriellen Infektion

  • BPatG, 03.02.2020 - 6 Ni 45/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Frage der Verfahrenssprache

  • BPatG, 22.02.2018 - 6 Ni 19/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Leistungsregelung mit Kombination aus offener

  • BGH, 18.04.2023 - X ZR 14/21

    Streitpatent betreffend ein Synchronisationsverfahren für ein mobiles

  • BPatG, 13.11.2019 - 6 Ni 45/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Frage der Verfahrenssprache

  • BPatG, 15.11.2021 - 1 Ni 19/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Flüssigkeitsabgabevorrichtung (europäisches

  • BPatG, 24.01.2018 - 5 Ni 22/16

    Nichtigkeit des Patents "Messaging service in a wireless communications network"

  • BPatG, 30.06.2021 - 7 Ni 55/19

    Ein im Internet frei zugängliches und vor dem Anmeldetag im Videoportal "Youtube"

  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 20/22

    Zentrifugalreinigungsgerät

  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 102/21

    Zentrifugalreinigungsgerät 1

  • BPatG, 10.11.2020 - 35 W (pat) 433/18
  • BPatG, 15.02.2023 - 6 Ni 58/20
  • BPatG, 17.10.2018 - 5 Ni 58/16
  • BPatG, 10.02.2021 - 5 Ni 33/18
  • BPatG, 30.10.2019 - 6 Ni 34/18
  • BPatG, 05.09.2018 - 19 W (pat) 92/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht